NEU!
Rechtsberatung für Mitglieder* des SAV
Inhalt. Der SAV bietet seinen Mitgliedern* die Möglichkeit einer Rechtsberatung in den Bereichen Personal-, Schul-, Arbeits- und Strafrecht. Die Rechtsberatung erfolgt telefonisch oder das Mitglied* geht zum Rechtsberater vor Ort.
Vorgehen. Das Mitglied* stellt beim Vorstand eine schriftliche Anfrage, welche einen Kurzbeschrieb der Rechtsfrage beinhaltet. Der Vorstand prüft die Anfrage und erteilt gegebenenfalls eine Kostengutsprache. Anschliessend kann das Mitglied* direkt Kontakt mit dem Rechtsberater aufnehmen.
Kostenbeteiligung. Der SAV trägt maximal die Kosten für 2 Stunden Rechtsberatung. Allfällige weitere Kosten hat das Mitglied* selbst zu tragen. Liegt keine vorgängige Kostengutsprache des Vorstandes vor, werden seitens SAV keine Kosten übernommen.
Rechnungsstellung. Wenn die Rechtsberatung weniger als 2 Stunden dauert, erhält das Mitglied* keine Rechnung. Wenn die Rechtsberatung mehr als 2 Stunden dauert, stellt der Rechtsberater die Rechnung direkt an das Mitglied*. Das Mitglied* kann den Betrag gemäss Kostengutsprache beim SAV zurückfordern.
*Mitglied/Mitgliedern = der Jahresbeitrag wurde für das laufende Mitgliederjahr beglichen!